geschaeftsstelle



Das Trierer Jugendparlament wird alle zwei Jahre neu gewählt. In diesem Jahr haben keine Wahlen aufgrund weniger Bewerbungen stattgefunden. 15 Jugendliche wurden von der Bürgermeisterin Frau Garbes am 21.12.23 im Rathaus ins Amt berufen. Jede:r im Alter zwischen zehn und siebzehn Jahren und einem Wohnsitz in Trier kann sich zur […]

Die Jugendwahl


Einmal im Monat treffen sich alle Mitglieder des Jugendparlaments zu einem Gesamtgruppentreffen. In diesen Treffen werden zuerst allerlei aktuelle Themen gemeinsam besprochen. Anschließend setzen sich die einzelnen Projektgruppen zusammen und fahren mit ihren Planungen fort. In den Gesamtgruppentreffen wird diskutiert, an welchen Themen und Projekten sich das Jugendparlament generell beteiligen […]

Gesamtgruppentreffen



Am 03.02.24 hat das Jugendparlament seinen Vorstand gewählt. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Personen werden aus der jüngeren Altersgruppe gewählt und zwei aus der Älteren. Bei der fünften Person spielt das Alter keine Rolle. Der erweiterte Vorstand zählt die zwei beratenden Mitglieder und ihre Stellvertretenden aus dem Jugendhilfeausschuss […]

Vorstandstreffen



Das Jugendparlament tagt mindestens viermal jährlich in öffentlichen Sitzungen, die in der Regel im Großen Rathaussaal des Trierer Rathauses stattfinden. Die Treffen sind meist freitags um 16:00 Uhr. Bei diesen Treffen werden offizielle Beschlüsse gefasst, die von den Mitgliedern in den Projektgruppen vorbereitet wurden. Ab und an werden auch Gäste […]

Öffentliche Sitzungen




Die Geschäftsstelle des Trierer Jugendparlaments.Angesiedelt bei der mobilen spielaktion e.V. begleitet die Geschäftsstelle die Mitglieder des Jugendparlaments pädagogisch bei ihrem Engagement für ein kinder- und jugendfreundlicheres Trier. Wenn Du Fragen hast, sind wir gerne für Dich da! _________________________________________ Geschäftsstellenleitung: Kerstin Schorer-Hach

Geschäftsstelle


Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Trierer Jugendvertretung reichen von der Weltpolitik über die Bundes- und Landespolitik bis zur Lokalpolitik: Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung […]

Rechtliche Grundlagen