Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Trierer Jugendvertretung reichen von der Weltpolitik über die Bundes- und Landespolitik bis zur Lokalpolitik: Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung […]