An vier Tagen im November und im Dezember wählen die Trierer Jugendlichen ein neues Jugendparlament! Wie bei Landtagswahlen oder Bundestagswahlen auch kann man sich als Wahlberechtigter als Kandidat aufstellen lassen. Damit zeigt man: Ich möchte Mitglied im nächsten JuPa sein und ich möchte, dass mich viele andere Jugendliche wählen!
Über diese Internetseite hier hast du vielleicht schon einen Eindruck davon bekommen, was das JuPa so macht und wie man als Jugendparlamentarier arbeitet. Ansonsten schau dich doch vorher noch etwas um….
Wenn du es nochmal ganz genau wissen willst, haben wir alle wichtigen Infos für Kandidaten noch einmal zusammengestellt. Da findest du auch genau beschrieben WIE du dich bewerben kannst –> Infomappe für Kandidaten
Wichtig für eine Kandidatur sind drei Dinge:
1. Du musst zwischen 10 und 17 Jahren alt sein!
Wichtig ist dabei wie alt du am 28. November 2017 (dem ersten Wahltag) sein wirst. Bist du dann 10 Jahre, jetzt aber erst 9 Jahre, kannst du dich trotzdem bewerben.
Oder bist du am 28. November 2017 noch 17 Jahre alt, wirst aber einen Tag später volljährig, ist das auch egal – du könntest dich noch bewerben.
2. Du musst im Stadtgebiet Trier wohnen!
Trier hat viele Stadtteile und Ortschaften, die noch offiziell zur Stadt Trier gehören. In der Infomappe findest du sie aufgelistet. Einige Ortschaften gehören aber bereits zum Landkreis Trier (wie z.B. Konz oder Schweich). Wohnst du dort, dann bist du leider nicht wahlberechtigt und kannst daher auch nicht kandidieren.
3. Dein Wahlvorschlag muss bis zum 01. November 2017 um 16 Uhr im Wahlamt der Stadt Trier sein!
Du kannst ihn entweder persönlich im Rathaus im Augustinerhof vorbeibringen oder du schickst ihn per Post an:
Stadtverwaltung Trier
Bürgeramt – Wahlen
Am Augustinerhof/Rathaus
54290 Trier
Haben wir dich überzeugt? Möchtest du es versuchen?
Damit der Wahlausschuss dich als Kandidat zulassen kann, benötigt er ein paar Unterlagen von dir: deinen ausgefüllten Wahlvorschlag. Wie man das in der Bürokratie oft so kennt, ist der leider etwas unübersichtlich und 6 Seiten lang. Das ist schon weniger als bei Erwachsenen. Aber was solls. Wir trauen dir das Ausfüllen zu! Und wenn du Hilfe brauchst, hilft dir die Geschäftsstelle oder das Wahlamt gerne weiter. Vielleicht kannst du auch deine Eltern oder einen Lehrer um Hilfe bitten. Hier findest du eine kleine Anleitung, wie du das Formular richtig ausfüllst.